Vergütung

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Leistung und Vergütung

Die Gebühren für steuerberatende Leistungen richten sich nach der
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Für die steuerliche Erstberatung neuer Mandanten gilt § 21 StBVV. Fragen Sie nach, eine Erstberatung ist regelmäßig günstiger als Sie vermutlich denken.


In besonders zeitaufwendigen Fällen oder bei hohen Haftungsrisiken treffe ich mit Ihnen gerne eine transparente Vergütungsvereinbarung i.S.d. § 4 Abs.1 StBVV.